Die Rechnung im Einzelnen
Bei einem Einfamilienhaus erkennt die KfW Kosten für Wärmepumpe und Einbau bis 28.000 Euro an; auf diesen Betrag gibt es 30 % Grundförderung. Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommt, wer selbst im Haus wohnt und eine noch funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Für den Einkommensbonus zählt das zu versteuernde Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, liegt jede dieser Grenzen 10.000 Euro höher. Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (458), Stand 23.09.2026.
Was für 2027 angekündigt ist
Nach den derzeit veröffentlichten KfW-Regeln wird der Klimageschwindigkeitsbonus für Anträge ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte kleiner; ab dem 01.08.2028 gibt es ihn nicht mehr. Vom 01.02.2027 an sinken außerdem die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit jedes halbe Jahr um 750 Euro. Für das 1. Quartal 2027 ist zudem ein Wertschöpfungsbonus angekündigt; er könnte Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt werden, schlechter stellen.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
Bevor die Arbeiten beginnen. Gestellt wird er im KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Einen Liefer- oder Einbauvertrag dürfen Sie vorher nur abschließen, wenn er eine Bedingung enthält, die an die Förderzusage geknüpft ist.
Rechnet der Check auch für Häuser mit mehreren Wohnungen?
Nein, nur für ein Einfamilienhaus. Bei mehreren Wohneinheiten setzt die KfW andere Höchstbeträge an, und für jede Wohnung ist ein eigener Antrag nötig.