Die Rechnung Schritt für Schritt
Erstens: die Wärme, die Ihr Haus im Jahr braucht. Dafür multiplizieren wir den Verbrauch mit dem Energieinhalt und dem Nutzungsgrad Ihres Kessels. Bei Gas nehmen wir die Kilowattstunden von der Abrechnung und rechnen sie mit dem Faktor 0,903 aus Anlage 2 der EBeV 2030 um. Für einen Liter Heizöl setzen wir nach derselben Anlage rund 10 kWh an.
Zweitens: der Strom der Wärmepumpe. Er ergibt sich, wenn man die Wärme durch die Jahresarbeitszahl teilt. Diese Zahl nehmen wir an, sie ist nicht gemessen. Voreingestellt sind die Durchschnittswerte aus dem Feldtest des Fraunhofer ISE: 3,4 bei Luft/Wasser, 4,3 bei Erdwärme. Sie können sie innerhalb der dort gemessenen Spanne verschieben.
Was der CO₂-Preis ausmacht
§ 10 Abs. 2 BEHG legt für 2026 einen Korridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO₂ fest. Der Rechner weist aus, wie viel davon rechnerisch in Ihrem heutigen Verbrauch steckt. Für 2027 und danach steht im Gesetz keine Zahl. Vorgesehen ist, dass sich der Preis an den Versteigerungen im europäischen Emissionshandel ausrichten kann (§ 10 Abs. 3 BEHG). Die Höhe ist offen, deshalb rechnen wir keinen künftigen Preis hoch.
Häufige Fragen
Warum muss ich die Preise selbst eintragen?
Strom-, Gas- und Öltarife unterscheiden sich stark und ändern sich laufend. Ihr eigener Arbeitspreis bringt die Schätzung näher an das, was Sie tatsächlich zahlen.
Welchen Nutzungsgrad hat mein Kessel?
Das misst kaum jemand nach. Ihr Heizungs- oder Wartungsbetrieb kann ihn für Ihren Kessel einschätzen. Einen festen Wert geben wir nicht vor, denn er hängt von Bauart, Alter und Einstellung ab.
Ist das die Ersparnis, die ich bekomme?
Nein. Verglichen werden nur die Arbeitspreise. Grundpreise, Wartung, Anschaffung und Förderung sind nicht enthalten. Wie viel Strom die Wärmepumpe wirklich braucht, hängt vom Haus, von den Heizkörpern oder der Fußbodenheizung und von der Einstellung ab.